- die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Elternvertretung
- die Kooperation mit anderen örtlichen Schulen und Kindertagesstätten, sozialpädagogischen Einrichtungen, Sport- und Kulturvereinen
- die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Schule zB. durch Pressemitteilungen, Bereitstellung und Pflege einer Internetpräsenz
- die Unterstützung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, Spiel- und Sportgeräten, sowie sonstiger Schulausstattungen soweit der Träger zu seiner Anschaffung nicht verpflichtet ist
- die Beschaffung von Baumaterialien, Firmen und Helfern für anfallende Renovierungsarbeiten ohne damit den Träger von seinen Verpflichtungen zu entbinden
- die Finanzierung ggf. Einstellung von Hilfskräften, die in Abstimmung mit der Schulleitung die pädagogischen und fachlichen Anliegen der Schule unterstützen, wie z.B. Schülerbetreuungspersonal, Fachkräfte für Arbeitsgemeinschaften und Ergänzungsunterricht
- die Unterstützung von kulturellen und anderen außerfachlichen Veranstaltungen der Schule, wie z.B. Schulfesten, Sportfesten, Theater- und Musikaufführungen
- Unterstützung von sozial Schwächeren, insbesondere bei der Durchführung von besonderen Maßnahmen im Klassenverband (Klassenfahrten, Wandertage)
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